Bitte beachten Sie, dass wir Akten oder andere Dokumente (auch digital) nur nach vorheriger Absprache annehmen. Des Weiteren unterliegen wir selbstverständlich der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB, dürfen aber nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Kritik und Beschwerden

Dabei handelt es sich um eine mündliche oder schriftliche Äußerung,

  • in der Unzufriedenheit gegenüber der Beratungsstelle geäußert wird;
  • in der auf ein Fehlverhalten hingewiesen wird;
  • die einen Hinweis gibt, dass etwas im Umgang miteinander nicht in Ordnung ist;
  • dass eine Änderung des Verhaltens bewirkt werden soll.

Diese können direkt an den Vorstand des Trägervereins „UMSTEUERN! ROBIN SISTERHOOD e.V.“ gerichtet werden:

Christin Meyer
meyer@um-steuern.org

Leoni Braun
braun@um-steuern.org